bergundsteigen #131 ist da!
Wie oft sind ehrenamtliche Tourenführerinnen und ihre männlichen Kollegen tatsächlich mit dem Strafrecht konfrontiert? Bin ich als Tourenführer überhaupt ausreichend versichert? Wer trägt wann Verantwortung – und was passiert im Fall eines Schuldspruchs: Wer zahlt die Geldstrafe, ab wann droht sogar Haft?
So lauten häufig gestellte – manchmal sogar verdrängte – Fragen von Vereinsverantwortlichen und auch Profis wie Bergführerinnen und Bergführern. Vom Strafverfahren nach einem Unfall bis zu Schadensersatzklagen wegen Neutouren: Recht und Haftung, der Schwerpunkt dieser Ausgabe, widmet sich den juristischen Seiten des Bergsports.
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Schwerpunkt: Recht und Haftung
Ein Ausflug in die juristische Welt des Bergsteigens – für mehr Klarheit und Sicherheit, wenn der Ernstfall eintritt.

Haftung „light“?

Im September 2019 verunglückt an der Mutterberger Seespitze in den Stubaier Alpen ein Teilnehmer einer geführten DAV-Gruppe tödlich. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck erhebt daraufhin Strafantrag gegen den Tourenführer: grobe Fahrlässigkeit. Das von Richter Norbert Hofer aufgezeigte Beispiel zeigt: Der alpine Raum ist kein rechtsfreier Raum. Auch Alpinunfälle werden gerichtlich geprüft. Doch inwiefern haften staatlich geprüfte Instruktorinnen, Fachübungsleiter oder generell Vereinsverantwortliche im Ernstfall? Norbert Hofer über die Rechtslage in Österreich – und die entscheidende Frage: Wurde sorglos gehandelt?
Grünes Licht für die Grüne Nase?

31 Bohrhaken plus Standhaken setzten zwei Kletterer bei der Erschließung einer 22-Seillängen-Route. Die Freude der Neutour war groß, das Problem größer: Der Gipfel liegt nämlich auf Privatgrund. So landete die Klage des Besitzers beim Landesgericht Klagenfurt. Streitwert: 32.000 Euro. Ein Fall, der zum Präzedenzfall für den Bergsport werden könnte. In Gefahr stehe das freie Betretungsrecht der Natur, fürchtet Journalist Andi Dick, der den Fall für die bergundsteigen genauer unter die Lupe genommen hat.
Mit oder ohne Seil?

Nach einem tödlichen Absturz eines nicht angeseilten Gastes wurde ein Bergführer von Obergreicht des Kantons Bern freigesprochen – obwohl der Absturz mit kurzem Seil oder Selbstsicherung am Fixseil wohl vermeidbar gewesen wäre. Ausschlaggebend war, dass der Bergführer seiner Sorgfaltspflicht nachkam. Rechtsanwalt Walter Maffioletti und Juristin sowie Bergführerin Rita Christen beleuchten, wo die Eigenverantwortung der Gäste beginnt – und wo sie endet.
Im Zweifel für die Bergretter
Fürsorge vor Rettungspflicht? Einen Einsatz zum Schutz der eigenen Kräfte abzubrechen und den Verunglückten zurückzulassen, ist für jede Einsatzleitung ein emotionaler Albtraum. Nik Burger, Richter und Leiter der Bergwacht Chiemgau erklärt, wann ein Abbruch geboten ist – und was Eigenverantwortung für Bergretter auch juristisch bedeutet.

Rubriken & (Un)Sicherheit
Verhauer
Im Winter 2025 eröffnen drei erfahrene Alpinisten eine neue Route über den bis dahin unberührten Nordwestpfeiler aufs Nesthorn (3820 m). Nach 13 Stunden kehren sie wohlbehalten zurück zum Zeltplatz. Die Erstbegehung: ein voller Erfolg – bis sich die Abfahrt über den vermeintlich spaltenarmen Gletscher als fatale Fehleinschätzung herausstellt.

Bergpersönlichkeit
Mit sieben Jahren erhält Robert Natter die Diagnose Epilepsie – trotzdem klettert er schon früh bis in den Schwierigkeitsgrad 8b. Heute, mit 49, plagen ihn chronische Schmerzen, die ihn körperlich und psychisch an Grenzen bringen. Ein Gespräch über Klettern mit Epilepsie, die Freiheit bei Free-Solo-Touren und das Leben mit Schmerzen.
Nimm 3: Moderne Sicherungsmittel und Techniken fürs Trad-Klettern
Trad-Klettern ist längst kein elitäres Spielfeld von todesmutigen Kletterern mehr, sondern eine bereichernde Spielform für alle, die sich gerne mehr mit dem Fels auseinandersetzen möchten. Eine Übersicht über die bewährtesten Materialien und Techniken

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