Sie gehört zu den regelmäßig wiederkehrenden Fragen von Tourenleitern und Bergführern:
Kann man mit seinen Gästen eine Vereinbarung treffen, dass man im Falle eines Unfalls keinerlei Haftung übernimmt? Wann ist ein solche “Freizeichnung” denkbar und sinnvoll, wann sittenwidrig?
                Wider die guten Sitten
                                    
                                        21. Aug.. 2008                                    
                                
                            Erschienen in der Ausgabe #64