
bergundsteigen #131: kommentar
„Die Berge sind kein rechtsfreier Raum“, heißt ein Slogan, der oft und gerne strapaziert wird. Obwohl es im Alpinrecht nur sehr allgemein gehaltene gesetzliche Bestimmungen gibt, die zumeist in den Bergführergesetzen festgeschrieben sind und in denen vereinfacht zusammengefasst steht, dass der Bergführer dafür zu sorgen hat, dass die körperliche Sicherheit seiner Gäste nicht gefährdet wird, haben die Juristen immer im Einzelfall zu klären, ob die notwendige Sorgfalt eingehalten wurde oder nicht. Dabei greifen Staatsanwaltschaft und Gericht auf Sachverständige zurück, die den Fall aus fachlicher Sicht behandeln.