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von Andi Dick
12. Jul 2023 - 13 min Lesezeit

Falken-Fakten – und wie sie das Regierungspräsidium Karlsruhe darstellt

Rücksicht auf die Natur sollte für all ihre Besucher selbstverständlich sein. Behörden können zum Schutz bedrohter Arten oder wertvoller Biotope das „freie Betretungsrecht der Landschaft“ mit Verordnungen einschränken. Das für die Sperrung des Battert zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe hat den jüngsten Prozess 2022 mit etlichen Pressemitteilungen begleitet. Andi Dick hat diese analysiert – und fragt sich, wie ehrlich und wissenschaftlich fundiert die Argumentation ist. Die Freiheit, die Aussagen pointiert zu kommentieren, hält er für angemessen.

Anmerkung: Dieser Blogartikel versteht sich als Zusatzinformation zu dem Magazinartikel „Heiße Liebe, kaltes Herz“, der im bergundsteigen #123 erschienen ist. Es geht darin um die ganzjährige Sperrung der Badener Wand am Battert im Schwarzwald.

Seit Jahren sind Wanderfalken und Kolkraben im Naturschutz- und Klettergebiet Battert (Nordschwarzwald) geschätzte Kollegen als Felsnutzer. Der Kolkrabe brütete jahrelang direkt unter der vielbesuchten Bergwachthütte an der Falkenwand im Zentrum des Gebiets, auch ohne dass Sperrungen nötig waren; mittlerweile hat er seinen Horst verlegt. Der Wanderfalke hat sein Nest im linken Teil der Badener Wand im Westen des Gebiets; die Sperrung dieses Wandteils bis zum Abschluss der Brut hatte sich jahrelang bewährt, fürs Klettern – und für Wanderer, die aus dem Wald über die historischen „Felsenbrücken“ den Felskopf erreichen konnten.

Ende 2021 kamen Gerüchte auf, das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe, die zuständige Höhere Naturschutzbehörde, wolle wegen der „abstrakten Gefährdung“ des Falken durch Menschen die begrenzte Sperrungsregelung unbegrenzt ausweiten: ganzjährig für die gesamte Badener Wand. Das Totschlagargument „abstrakte Gefährdung“ – ein Relikt aus den Sperrungskriegen der 1980er Jahre – findet sich nirgends in den Pressemitteilungen (PM) des RP. Dafür andere Aussagen, die ein Abklopfen lohnen, ob die mittlerweile für fünf Jahre verhängte Vollsperrung (samt Demontage der Felsenbrücken und Abflexen der Bohrhaken) notwendig und wirksam ist – das wäre schließlich ein Maßstab, an dem sich behördliche Entscheidungen messen lassen müssen.

Wie gefährdet ist der Wanderfalke?

In den 1950er Jahren stand der Wanderfalke kurz vor dem Aussterben, weil das Insektengift DDT aus der Landwirtschaft die Eierschalen brüchig machte. Seit dem Verbot des Giftes sind die Bestände gewachsen: Im Gegensatz zu „43% der 259 regelmäßig in Deutschland brütenden heimischen Vogelarten“ (Quelle: Nabu) steht er nicht auf der Roten Liste von 2021, nicht einmal auf der Vorwarnliste.

Kolkrabe und Uhu übrigens auch nicht; die Alpendohle steht auf der Vorwarnliste, die Felsenschwalbe nicht mehr. Dennoch gehören sie, wie sämtliche europäischen Vögel, zu den „streng“ (Dohle, Kolkrabe) oder gar „besonders“ geschützten Arten. Die „Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz“ (AGW) schreibt, es gebe „in Baden-Württemberg wieder eine stabile Wanderfalkenpopulation in den Felslebensräumen, aber zunehmend auch an sekundären Standorten wie Gebäuden oder neuerdings vermehrt auch an Strommasten“. Das spricht dafür, dass die bisherigen Schutzmaßnahmen erfolgreich und ausreichend waren, die Felsreviere für die vielen Falken schon gar nicht mehr ausreichen, also auch nicht unbedingt notwendig sind.


Der Wanderfalke war 1971 der erste „Vogel des Jahres“ in Deutschland. Nach Verbot des Insektengiftes DDT erholten sich die Bestände, heute gilt die Art als stabil und steht nicht mehr auf der Roten Liste. Während der Brutzeiten haben sich in deutschen Klettergebieten räumlich und zeitlich (bis Ende des Brutversuchs) befristete Kletterverbote jahrzehntelang bewährt.  Foto: Wikipedia/Georges Lignier

Man darf also fragen: Wie viel zusätzlichen Schutz braucht der Wanderfalke?

Das RP dazu (PM 23.5.22): „Das Regierungspräsidium Karlsruhe strebt daher in seiner Funktion als Höhere Naturschutzbehörde die Verbesserung des Wanderfalkenschutzes an den Battertfelsen unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten an.“

Wie geht es den Falken in der Region – und am Battert?

„Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Aufgabe den Wanderfalken zu schützen, wenn dieser in Gefahr ist“, schreibt die Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder dramatisch. Will man eine Tierart erhalten und nicht künstlich züchten, sollte es genügen, wenn sie einen ausreichenden Bruterfolg erzielt. Das RP gibt dafür nur in einer von sieben Pressemitteilungen (PM 23.5.) einen Zahlenwert an, nämlich von „0,7 flügge Jungvögel pro Brutpaar“ und Jahr. In der Region Baden-Baden/Rastatt lag dieser Wert laut den AGW-Daten von 2008-2021 bei ungefähr 2, am Battert bei 1,3 – also knapp dreifach bis doppelt so hoch wie nötig.

Dennoch nennt das RP in seinen Pressemitteilungen keine absoluten Zahlen, sondern beschränkt sich auf die Aussage „In den vergangenen zehn Jahren waren am Battert nur vier Bruten erfolgreich“ (PM 9.3.) – ab der PM vom 9.11. redet sie nur noch von einer erfolgreichen Brut in den letzten fünf Jahren.

Jeder der schon einmal selbst eine Statistik gefälscht hat, weiß, dass man mit der Wahl des Ausschnitts und der verwendeten Kriterien das Bild einer Kurve deutlich beeinflussen kann. Die eine Brut brachte nämlich drei Jungtiere durch – eine Reproduktionsrate von 0,6, nur knapp unter der gewünschten. Und erweitert man den Ausschnitt auf sechs Jahre, kommt eine weitere Brut mit drei Jungvögeln dazu, der Reproduktionswert liegt dann bei 1, deutlich über der Anforderung. Gleich hoch ist er für die Zehnjahresperiode, unabhängig von den beklagten „nur vier erfolgreichen Bruten“.

Statistik Jungvögel pro Revierpaar am Battert (Fiedler/AGW), ø = 1,29
2008200920101112131415161718192021
31310022030030

Wie begründet ist also die Aussage der Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder: „Die Umsetzung von Schutzmaßnahmen ist somit noch dringlicher“?

Wer bringt die meisten hoch?

Die Pressemitteilungen des RP verschweigen nicht nur die absoluten Zahlen der Reproduktionswerte und schneiden ungünstige Phasen aus der Statistik aus. Sie ziehen ein Argument aus dem Sack, das einem recht unförmigen Knüppel gleicht: “ Wanderfalken am Battert im Vergleich zum landesweiten Durchschnitt und im Vergleich zu den weiteren Wanderfalkenrevieren in der näheren Umgebung im letzten Jahrzehnt einen unterdurchschnittlichen Bruterfolg.“ (PM 9.3.) In einer FAQ-PM schreibt die Regierungspräsidentin pathetisch: „der Battert ist das Schlusslicht!“

In einem Kinderbuch heißt es: Vergleichen ist der sicherste Weg ins Unglück. In diesem Fall: ins Unglück der Menschen, die darunter leiden, wenn aus Naturschutz eine Art Wettbewerb gemacht wird.

Denken wir die Argumentation logisch weiter: Vielleicht gehen die Reproduktionszahlen am Battert nach oben. Dann wird der Durchschnitt steigen und eine andere Region zum Schlusslicht werden – strengere „Maßnahmen“ für jenes Gebiet wirken dann geradezu alternativlos. Wie nennt man eine solche Taktik? Pizza Salami?

Vögel sind nicht blöd und erkennen, dass Kletterer keine Gefahr für sie sind. In diesem Kolkrabennest unter der für Wanderer zugänglichen Falkenwand wuchsen etliche Jungvögel heran. Mittlerweile brütet der Rabe allerdings im Wald und nutzt den Battert nur als Flug- und Jagdrevier – er ist ein Konkurrent des Wanderfalken. Foto: Andi Dick
Vögel sind nicht blöd und erkennen, dass Kletterer keine Gefahr für sie sind. In diesem Kolkrabennest (Links unten im Bild) unter der für Wanderer zugänglichen Falkenwand wuchsen etliche Jungvögel heran. Mittlerweile brütet der Rabe allerdings im Wald und nutzt den Battert nur als Flug- und Jagdrevier – er ist ein Konkurrent des Wanderfalken. Foto: Andi Dick

Wer ist schuld, wenn eine Brut scheitert?

Leider scheiterte die Brut 2022; in der PM vom 23.5. schreibt das RP von einer „Umverpaarung“: Anscheinend lachte sich der Falke ein neues, vielleicht jüngeres oder schöneres Weibchen an und hatte dann keine Lust auf Nistpflege. Bedauerlich – aber hat daran jemand oder etwas eine Schuld?

Am einfachsten ist es natürlich, den „unterdurchschnittlichen Bruterfolg“ (s.o.) Kletterern und Wanderern anzulasten, die die befristete Sperrung nicht einhalten. Die Rhetorik dazu steigert sich von PM zu PM. 9.3.: „immer wieder Verletzungen der Regelungen und damit Störungen – 14.4.: „einzelne Verstöße und damit Störungen … häufig Personen verantwortlich“ – 23.5.: „zunehmend missachtet“. Zahlen und Belege fehlen aber leider. Am 9.11.: wird das Scheitern der Brut dann schon „mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Störungen“ zurückgeführt, und auch ein Experte vom Max-Planck-Institut für Verhaltensbiologie, Dr. Wolfgang Fiedler, findet sich zum 24.11. bereit, zu bestätigen, dass die „wahrscheinlichste Ursache für den niedrigen Bruterfolg die Störung durch Freizeitnutzung ist“. Den wissenschaftlichen Nachweis dafür sucht man in seiner Stellungnahme (die oft zum „Gutachten“ hochgelobt wird) vergeblich.

Klar, Menschen können Falken stören. Andererseits sind in den letzten Jahren, bei räumlich begrenzter Sperrung, immer wieder Bruten gelungen – an der Badener Wand und bundesweit an vielen Kletterfelsen. Nur hat der Falke ja auch andere Probleme als Menschen: Starkregen, Hitzewellen oder Fressfeinde.

Die Badener Wand mit Infotafel. Foto: Andi Dick
Die Badener Wand mit Infotafel. Foto: Andi Dick

Der Brutplatz liegt auf dem „Alpinen Band“, das schon im ersten Battertführer aus den 1920er-Jahren erwähnt wird und über leichte Schrofen zu erreichen ist; kein Problem für Marder und co. Auch sind die Kolkraben und die Wanderfalken nicht unbedingt beste Freunde. Das Regierungspräsidium lässt durch seinen Wissenschaftler solche Probleme jedoch ablehnen und lobt den Horstplatz eskalativ: Am 9.3. attestiert es ihm „eigentlich günstige Voraussetzungen“; am 14.4. heißt es: „Der Horstplatz am Felsmassiv „Badener Wand“ ist dafür ideal geeignet. Raubsäuger gelangen schlecht an den Horst und es gibt zudem eine kleine Nische, die die Jungvögel bei besonders schlechtem Wetter schützt.“ Und am 9.11., als die Vollsperrung verkündet wird, herschen dort schlicht „optimale Bedingungen“.

Idealisierendes Brutplatzlob, monokausale Schuldzuweisung – sieht so differenzierte Ursachenforschung und Kommunikation aus?

Wie setzt man Gesetze durch?

Wie empfindlich Vögel sind, ist schwer zu erforschen. Möglicherweise kann schon eine einzige Störung für den Brutabbruch ausreichen. Möglicherweise können Falken auch gut leben mit den langsamen und tendenziell ruhigen Kletterern in ausreichendem Abstand; es gibt genug Indizien dafür.

Das freie Betreten der Landschaft ist ein Grundrecht, das nur zugunsten höherer Rechtsgüter eingeschränkt werden darf. Ein Brutversuch eines schönen und faszinierenden Vogels wie des Wanderfalken wurde von Kletterern schon immer als Grund für gezielte, begrenzte Sperrungen akzeptiert – um ja auf Nummer Sicher zu gehen. Doch leider gibt es auch schwarze Schafsköpfe, die kletternd oder wandernd in Sperrzonen eindringen und womöglich noch lärmen. Während der Corona-Lockdowns kamen zusätzlich schlecht sozialisierte Leute in die Natur.

Der Gedanke ist unerträglich, dass es Leute gibt, die nicht bereit sind, angemessene Sperrungen während der Brutzeit einzuhalten. Und die durch ihr ignorantes, egoistisches, rücksichtsloses Verhalten nicht nur den Bruterfolg der Falken gefährden, sondern das Klettern überhaupt. Wenn das RP am 9.3.22 schreiben kann, dass im Februar „die Absperrung an der Felsenbrücke beschädigt“ wurde, ist das ein Unding.

Die Aufgabe hätte nun eigentlich geheißen: angemessene rechtliche Regelungen wirksam durchsetzen. Das geht alle an: Kletter-Community, Vereine, Behörden. In vielen Gebieten beteiligen sich Kletterer an Horstbewachungen, in anderen sind Ranger unterwegs, Haken werden durch Verschraubungen temporär unbrauchbar gemacht.

Der vom RP bezahlte Experte Dr. Fiedler plädiert trotzdem für die Holzhammermethode: „Bei der Entscheidung zwischen einer temporären und einer dauerhaften Sperrung weist Herr Dr. Fiedler außerdem auf die Durchsetzbarkeit hin. … kommt es für eine wirksame Beruhigung der Situation am Felsen vor allem auf die Entfernung der baulichen Einrichtungen an, die bisher während der Sperrzeiten illegal genutzt wurden.“ (PM 24.11.)

Durch Zerstörung der Infrastruktur (Felsenbrücke, Haken) Übertretungen unmöglich zu machen, ist die faule und billige Lösung – so wie man gegen Raser in einer Straße den Asphalt umpflügen könnte.

Aber wie wollte man abgewogene Lösungen erwarten, wenn das RP auf seiner Website entgegen allen positiven Erfahrungen mit befristeten Sperrungen tönt: „Das Konzept sieht eine vollständige Beruhigung der Badener Wand vor. Diese Ruhe braucht , um zu brüten und die Jungvögel großzuziehen.“

Die Badener Wand am Battert im Schwarzwald. Foto: Andi Dick

Wie misst man Wirksamkeit?

Ob angesichts der dokumentierten Bruterfolge und des allgemein gesicherten Wanderfalken-Bestandes derart maximale Restriktionen für eine Wand von weit überregionaler sportlicher und historischer Bedeutung notwendig sind, ist also mehr als fraglich. Wären sie überhaupt wirksam?

Dazu bringt das RP am 9.11. wieder seinen Experten ins Feld: „Dr. Wolfgang Fiedler … konnte bestätigen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen dazu geeignet sind, die jetzige Situation zu verbessern.“ Prima, klingt ja logisch: Wo kein Mensch, da Natur. Das stimmt sicher in der Hinsicht, dass es für die Biodiversität der Welt besser wäre, wenn die Menschheit sich aus der Diktatur des Wachstumszwangs samt Ressourcenverschwendung emanzipieren könnte.

Die Chance, eine wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Aussage zu bekommen, wird allerdings verpasst, wenn die Wand gesperrt wird, ohne vorher einen Status Quo dokumentiert zu haben. Mit der Sperrung soll künftig auch ein „Monitoring“ stattfinden; unklar bleibt, ob dies nur menschliche Störungen erfassen wird oder auch andere durch Fressfeinde, tierische Konkurrenz oder Naturereignisse. Eine solche exakte Beobachtung existiert aber für die bisherige Zeit gar nicht. Ein Vorher-Nachher-Vergleich wird also nicht möglich sein – nur die Primitivlogik: Wo kein Mensch, da kein Problem.

Für eine faire und fachlich belastbare Aussage wäre es nötig gewesen, noch eine Brutsaison lang mit exaktem Monitoring eine begrenzte Sperrung zu beobachten. Warum kam das RP nicht auf diese naheliegende Idee?

Wann ist genug genug?

„Die „Badener Wand“, einer von 20 Kletterfelsen …, wird … ganzjährig – zunächst für die nächsten fünf Jahre – zum Klettern gesperrt werden“ heißt es in der Verordnung, die am 9.11. bekanntgemacht wurde. Der Verweis auf die verbleibenden 19 Felsmassive am Battert, auf weitere 300 Routen und auf den „übrigen Nordschwarzwald“ (23.5.) soll wohl den Verlust verschmerzbar machen. Trost verspräche auch die Aussage „Die Entfernung von Kletterhaken und Felsenbrücke ist reversibel“ (PM 9.12.). Verspräche – falls das RP Kriterien für eine Rückkehr zur begrenzten Lösung nach Ablauf der fünf Jahre nennen würde. Fehlanzeige.

Stattdessen findet sich die Kletter-Community gefangen in einer inquisitorischen Logik: Einst wurden vorgebliche Hexen gefesselt ins Wasser geworfen. Trieben sie nach oben, war ihre Hexerei bewiesen und sie wurden verbrannt. Gingen sie unter, war man sie auch los. Das Battert-Prozedere funktioniert genauso: Die Menschen sind auf jeden Fall raus aus der Natur. Denn scheitern die Brutversuche auch künftig, muss man die Falken natürlich weiter streng schützen. Gelingt aber die Brut, hat sich die Sperrung bewährt und muss selbstverständlich beibehalten werden, um den Erfolg nicht zu gefährden.

Sicherheitshalber winkt das RP bei der Verkündung der Vollsperrung noch mit der ganz großen Keule und verweist darauf, dass „in anderen Naturschutzgebieten das Klettern generell untersagt ist“. Man kann ja auch anders, wenn die Opfer unglücklich sind und sich womöglich zu heftig wehren …

Zurück in die Steinzeit?

Die ganze erbärmliche Geschichte weckt Erinnerungen an die 1980er Jahre. Damals führten übermotivierte Naturschutz-Aktivisten einen offenen Krieg gegen das Klettern, mit Lügen und Verleumdungen. Heute sehen wir zwar „nur“ eine manipulative, einseitige Kommunikation – dies aber durch die zuständige Behörde, und zur Rechtfertigung einer Maßnahme, deren Notwendigkeit, Wirksamkeit und Angemessenheit bezweifelt werden dürfen.

Wir sind konfrontiert mit Argumenten, deren Logik Tür und Tor öffnet für weitere Ignoranz und Machtmissbrauch: „unterdurchschnittlicher“ Bruterfolg als Anlass für Extrem-Maßnahmen, unbewiesene und nicht quantifizierte Schuldzuweisungen. Was der Badener Wand passiert, kann künftig jedem Kletterfelsen passieren, wenn dieses „Recht“ erfolgreich durchgepeitscht wird.

RP Felder behauptet zwar (24.11.): „Eine pauschale Übertragung … auf andere Gebiete ist deshalb aus unserer Sicht gar nicht möglich. Wir haben es hier mit einem Einzelfall zu tun, den wir lösen müssen.“ Die Argumentation und Untersuchung ist aber nicht differenzierend, wie für einen Einzelfall angemessen, sondern dümpelt an der Oberfläche dahin, bleibt Nachweise schuldig und basiert auf Zahlen, die ihrer eigenen Dramatisierung Hohn sprechen.

Wir finden auf den Verlautbarungen des RP viele Elemente manipulativer Kommunikation:

  • rührende Fotos von kuscheligen Falkenküken im Nest oder von Falken im Flug
  • Aufblähen von Einzelfall-Verstößen zu einem generellen Problem
  • leere Behauptungen, wie etwa, dass „alle Stellungnahmen … im Rahmen der abschließenden Entscheidung mit abgewogen worden“ seien (PM 25.11.) – hilft viel, wenn man dann trotzdem einfach den eigenen Stiefel weitermacht.
  • Verzerrungen, wie etwa RP Felders Frage, „ob es verhältnismäßig wäre, wenn wir … dem Freizeitsport auch am Brutfelsen Vorrang einräumen würden“ (PM 24.11.). Wie könnte bei einer begrenzten Sperrung von Vorrang die Rede sein?

Die Causa Battert ist kein Einzelfall. Sie ist mehr als ein Präzedenzfall, sie ist ein Testfall – für die Widerstandskraft der Kletter-Community.

Für wen oder was?

Eine letzte Frage wird wohl für immer ungelöst bleiben:

Wer oder was motiviert die Chefin einer Behörde, mit derart manipulativer Kommunikation sich zur Vorreiterin zu machen für eine schwerlich zu rechtfertigende Sperrung?

Die hier aufgeworfenen Fragen und weitere hat das Regierungspräsidium in einem Interview beantwortet.


Anmerkung: Dieser Blogartikel versteht sich als Zusatzinformation zu dem Magazinartikel „Heiße Liebe, kaltes Herz“, der im bergundsteigen #123 erschienen ist.