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Lawinenunfall Rifflsee 07.

Der Oberste Gerichtshof in Wien (OGH) hat am 23. Juni 09 sein Urteil zum Lawinenunfall im Nordwesthang des Grubenkopfes vom 2. März 07, bei dem eine Person getötet und eine weitere leicht verletzt wurde, gefällt. Der OGH hatte das Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck (OLG) zu überprüfen und kam zum Ergebnis, dass dieses falsch war. Das OLG hatte im Gegensatz zum Landesgericht Innsbruck (LG) keine besonders gefährlichen Verhältnisse angenommen, …

Erschienen in der
Ausgabe #69