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Titelbild bergundsteigen109by Josef Malaun I bergundsteigenblog|||||||Erich Kühn
15. Jan 2020 - 5 min Lesezeit

#bergundsteigen109 – Übersicht über alle Beiträge

In der Winterausgabe 2020, #bergundsteigen109, gibt es Beiträge zum 20sten Geburtstag der Lawinen-Entscheidungsstrategie Stop or Go, zum Arbeitsalltag von Sachverständigen und Alpinpolizistinnen nach einem Bergunfall, zum Recht auf Rettung aber auch zum Recht auf Bergsteigen, über das Klettern an Grill-Routen im Sacretal, zur Entwicklung des Steilwandskifahren in den Alpen, wie man mit einem E-Problem nach einem Skisturz umgeht, warum sich die Alu-Rettungsdecke auch als UV-Schutz eignet und dann noch über aktuelle Erkenntnisse zur Schnittfestigkeit von Bergseilen. Viel Freude beim Lesen!

Intern

Riki Daurer

20 Jahre Stop or Go

Im Herbst 1999 präsentierten die Bergführer Robert Purtscheller († 2004) und Michael Larcher in bergundsteigen (Ausgabe 4/99, bergundsteigen.at) mit „Stop or Go“ ein Entscheidungs- und Handlungskonzept für Touren im freien Skiraum. Auslöser war Werner Munter, der 1997 mit „3×3 Lawinen – Entscheiden in komplexen Situationen“ die Reduktionsmethoden einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt hatte. 20 Jahre später ist Stop or Go, neben der Vermittlung analytischer Methoden im Rahmen der Alpenverein-Akademie, noch immer das Herzstück im Ausbildungskonzept des Alpenvereins und damit das bekannteste und am häufigsten verwendete Ausbildungskonzept in der Lawinenausbildung in Österreich. 

Interview von Christian Damisch

Der Sachverständige im Strafverfahren – unter besonderer Berücksichtigung der Gegebenheiten nach einem Lawinenunfall 

Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre ereigneten sich in Österreich etwa 130 Lawinenunfälle pro Saison (Kuratorium für Alpine Sicherheit, 2010 – 2019). Diese Zahl erscheint zunächst recht hoch, doch verlaufen viele Unfälle erfreulicherweise glimpflich, strafrechtliche Tatbestände sind unter diesen Um- ständen also nicht gegeben. Nur bei einigen wenigen Unfällen werden Strafverfahren anhängig; dies ist vor allem dann der Fall, wenn Personen verletzt oder getötet wurden (Offizialdelikte) und ein Führer Obhutspflichten hatte (Garantenstellung). Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird. Im Zusammenhang mit Lawinenunfällen sind insbesondere die fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB) oder fahr- lässige Tötung (§ 80 StGB) zu nennen. Zur Klärung der Sach- fragen wird zumeist ein Gerichtssachverständiger beigezogen.

Peter Höller

Die Alpinpolizei unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben nach einem Lawinenunfall

„Was macht die Polizei in den Bergen und in den Schigebieten?“, mit dieser Frage werden wir fast täglich konfrontiert, wenn wir in unserer blau-roten Alpinuniform mit den Liften bergwärts fahren oder in den Bergen unterwegs sind. Die Antwort ist einfach: Die Gesetze hören nicht bei der Wald- oder Nebelgrenze auf, sondern müssen bis zum höchsten Punkt unseres Staates beachtet und vollzogen werden. 

Stefan Jungmann

Recht auf Bergrettung

In Abb. 1 und Abb. 3 werden zwei Unfallbeispiele beschrieben, die zwei unterschiedliche Entscheidungen der Einsatzleitung zur Folge hatten: Risiko in der Bergrettung ist präsent. Risikomanagement ist gefordert, bisweilen im Zielkonflikt, einerseits Leben zu retten und andererseits die Einsatzkräfte vor erheblichen unmittelbaren Gefahren zu schützen. Gesellschaftliche Realität ist, dass der Bergsport boomt, die Einsatzzahlen bei den Sommer-Sportarten in Bayern signifikant steigen, die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung abnimmt und 

die Erwartungshaltung für schnelle Hilfe in jeder Lage steigt . Aber: Es gibt keine Rechtsvorgaben, auf deren Grundlage man ein Recht auf vorbehaltlose Bergrettung einfordern kann. Ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus den Grundrechten und dem staatlichen Schutzauftrag, das Leben der Bürger zu schützen, noch aus den bayerischen gesetzlichen Vorgaben für den Rettungsdienst. Bergrettung ist keine bedingungslose Dienstleistung. So wie es dem Retter im Einsatz rechtlich nicht zumutbar ist, sich einer konkreten Lebensgefahr auszusetzen , so ist der Einsatzleiter Bergrettung geradezu ver- 

pflichtet, die eingesetzten Rettungskräfte vor einer konkreten Lebens- oder erheblichen Leibesgefahr zu bewahren.

Nik Burger

Recht auf Bergsteigen

Bei den „Alpinen Rechtsgesprächen 2019“ des Bayerischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit hat Nik Burger einen vielbeachteten Vortrag über das „Recht auf Rettung“ gehalten, nachzulesen auf Seite 40. Als „neues Gesicht“ fiel uns dort der Repräsentant des SAC, der Schweizer Jurist Walter Maffioletti mit seinen pointierten Fragen auf. Umso mehr freut es uns, dass aus seinem geplanten Kommentar für dieses Heft ein eigener Beitrag geworden ist, der den Artikel von Nik gut ergänzt. 

Walter Mafioletti

Wie aus einem Bayer ein Trentiner wurde

Heinz Grill hat Nerven aus Stahl. Als junger Kletterer strapazierte er sie bei Free-Solo-Touren, die manche Wiederholer noch heute wegen ihrer Kühnheit aus der Fassung bringen. Mit nunmehr 59 Jahren erschließt Grill in Norditalien noch immer neue, meistens leichtere Routen – bevorzugt in den Dolomiten und bei Arco im Trentino. Sie finden beim internationalen Publikum der alpinen Genuss- bzw. Sportkletterer von Jahr zu Jahr immer mehr Anklang. In Italien wissen daneben nur wenige, was der gebürtige Bayer seit 2011 nördlich der Alpen erlebt und durchgemacht hat. Eine europäische Auswanderungsgeschichte … 

Gerald Lehner

Steilwandskifahren

In bergundsteigen 1/13 hat Bernhard Scholz einen hervorragenden Beitrag über die Geschichte der unterschiedlichen Bewertungen der skitechnischen Schwierigkeiten geschrieben. Der Entwicklung des Steilwandfahrens und vor allem den Protagonisten von einst und heute gilt Bernhards Leidenschaft und es ist unglaublich, wie viel Zeit und Herzblut er hier investiert. Hier nun Teil 1 seiner Zusammenfassung der Geschehnisse bis etwa 1977, Teil 2 folgt in der nächsten Ausgabe. 

Bernhard Scholz

Notfall Alpin: E-Problem nach Skisturz 

In den letzten Beiträgen zu Notfall Alpin hat Philipp das ABCDE-Schema in verschiedenen Situationen vorgestellt und ange- wendet. Diesmal geht es um das E, das für „Environment“ oder „Exposure“ steht, also „Umgebung“ bzw. „Exposition“. Dass der Wärmeerhalt des Verunfallten zu jeder Jahreszeit eine oft komplett unterschätzte Rolle spielt, wurde bereits thematisiert. Auch beim folgenden Szenario spielt der Schutz vor weiterer Auskühlung eine zentrale Rolle, geht es doch um das Vorgehen nach einem Sturz beim Skifahren. Die Situation: zwei Skifahrerinnen stolpern im Gelände über eine gestürzte und offenbar verletzte Kollegin. 

Philipp Dahlmann & Dominik Warnstorff 

Die Rettungsdecke als UV-Schutz 

Als die ersten Einsatzkräfte am 1. Juni 2019 nach einem Lawinenabgang im freien Skiraum am Einsatzort in 2.800 m Höhe am Hintertuxer Gletscher ankamen, bemerkte ein Bergretter, dass seine Sonnenbrille fehlte. Da durch die hohe Intensität der vom Schnee reflektierten Sonnenstrahlung die Gefahr einer strahlenbeding-ten Augenverletzung bestand, wurde kurzerhand aus der mitgeführten Rettungsdecke ein behelfsmäßiger Augenschutz gebastelt  – zugegeben, die Rettungsdecke hätte man etwas schöner zuschneiden können. Nach ca. drei Stunden konnte der Einsatz abgebrochen werden, da sich die gesuchte Person in der Zwischenzeit gemeldet hatte. Der Bergretter in der Suchmannschaft hatte keine Probleme mit den Augen davongetragen, aber einige hatten einen Sonnenbrand im Nacken … 

Markus Isser, Hannah Kranebitter, Erich Kühn und Wolfgang Lederer 

#bergundsteigen108

Untersuchung der Schnittfestigkeit von Bergseilen bei Felskontakt.

Szenario: Passiver Ablassvorgang. Ein Seilriss gehört zu den gefährlichsten Szenarien in der Kletteranwendung. In den letzten 50 Jahren wurden der DAV-Sicherheitsforschung 53 Seilrisse gemeldet. Beigenauer Betrachtung der Ursachen stellte sich heraus, dass 35 Unfälle aufgrund von Scharfkantenrissen des Seils erfolgten.

Arno Reiter & Tanja Matuolis 

Erschienen in der
Ausgabe #109

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