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von Tom Dauer
24. Mai 2022 - 13 min Lesezeit

Kolumne: Ranger, Wächter, Politesse?

In den Bergen unterwegs zu sein, ist gut für mich. Nicht in den Bergen unterwegs zu sein, ist gut für andere und die Natur ganz allgemein. Was also soll ich tun? Wie soll ich mich verhalten – meinen Mitmenschen und der Berg-Natur-Kultur-Landschaft gegenüber? Tom Dauer sucht Antworten.

Es spielt keine Rolle, wo dieser Weg verläuft. In alte Karten ist er als getupfte Linie, in neue gar nicht mehr gezeichnet. Den Weg kenne ich seit Jahrzehnten. Ich gehe ihn gerne, weil ich dort immer allein bin. Umso verwunderter war ich jüngst, als ich an seinem Beginn ein auffällig großes, mit Piktogrammen gestaltetes Schild sah.

Man solle hier nicht weitergehen, stand darauf, weil man Auer-, Birk- und Haselhuhn in ihrem Lebensraum störe. Das Gebirge, von dem die Rede ist, liegt nahe einer Millionenstadt und wird seit Jahrzehnten viel besucht, sommers wie winters. Dennoch ist es laut Naturschutzkonzept des zuständigen Forstbetriebs mit einer „sehr artenreichen Tier- und Pflanzenwelt“ gesegnet. Das kommt nicht von ungefähr, sondern ist der Gestaltung und Pflege einer alpinen Kulturlandschaft zu verdanken, die der Mensch seit gut 2000 Jahren nutzt. Das mögen auch die Raufußhühner – geschwendete Almen, vernetzte Altholzbestände, eigens gepflanzte Weichlaubhölzer, eine geringe Bestockung, von Schlagabraum befreite Kraut- und Strauchschichten bieten ihnen angenehme Lebensbedingungen.

Dass nicht nur Förster und Jäger, sondern auch ganz normale Menschen in Wohn- und Schlafräumen der Waldhühner unterwegs sind, bietet dauerhaft Konfliktstoff.

Dass nicht nur Förster und Jäger, sondern auch ganz normale Menschen in Wohn- und Schlafräumen der Waldhühner unterwegs sind, bietet dauerhaft Konfliktstoff. Das Gebirge, um das es hier exemplarisch geht, ist nämlich zu großen Teilen Landschaftsschutzgebiet oder Fauna-Flora-Habitat-Gebiet oder beides zugleich, außerdem ist es gesprenkelt mit Wald-Wild-Schongebieten. Weil sich deshalb keiner mehr auskennt, wo er nun wandern, klettern, fliegen, Skitouren machen darf und wo vielleicht nicht, wurden dem Gebietsbetreuer kürzlich zwei Naturschutzwächter zur Seite gestellt. Ihre Aufgabe lautet qua staatlicher Bekanntmachung, „durch konkrete Aufklärung, Beratung und Information vor Ort (…) Kenntnisse über die Zusammenhänge in der Natur zu vermitteln“.

Naturschutz versus kollektive oder individuelle Freiheitsrechte, was zählt mehr?

Meines Erachtens sollte damit auch die menschliche Natur gemeint sein, die mit der Natur an sich vielfältig verwoben, wenn nicht gar ein und dasselbe ist. Dass der Mensch sich heute nicht nur, um zu arbeiten, sondern auch, um zu spielen, in den Bergen bewegt, ist das Nebenergebnis eines jahrhundertelangen Kampfes um Menschenrechte. Das ist sehr wertvoll. Und damit es so bleibt, bedarf es eines Ausgleichs kollektiver und individueller Freiheit – das Begriffspaar stammt von Christoph Möllers, Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität Berlin.

Kollektive Freiheit bedeutet ihm zufolge, dass wir in einer Gemeinschaft leben, die es uns überhaupt erst ermöglicht, unseren eigenen Interessen nachzugehen, uns selbst zu verwirklichen, unser privates Glück zu suchen. Auch wenn manche das in Krisenzeiten anders sehen: Eine demokratisch-liberale Grundordnung schränkt nicht nur ein, sondern ermächtigt auch – zum Beispiel dazu, eine Sportart zu erlernen, die Welt zu bereisen, in den Bergen unterwegs zu sein. Dort haben wir die Chance, unsere individuelle Freiheit auszuleben, und zwar nicht nur geistig, sondern konkret und körperlich, im Sinne des Bewegens, des Wünschens und Sehnens, des Suchens und Spurens, des Ausprobierens, des Riskierens und Wagens.

Das Verhältnis zwischen kollektiver und individueller Freiheit ist keineswegs festgeschrieben, sondern muss immer wieder neu verhandelt werden.

Das Verhältnis zwischen kollektiver und individueller Freiheit ist dabei keineswegs festgeschrieben, sondern muss immer wieder neu verhandelt werden. Dabei gilt es, Ungleichgewicht zu vermeiden. Ein solches stellt sich aber ein, wenn Naturschutzwächter nicht nur aufklären, sondern auch über „staatliche Autorität und hoheitliche Befugnisse“ verfügen, sprich Personalien aufnehmen, Platzverweise aussprechen und „die angehaltene Person zu einer Polizeidienststelle verbringen“ dürfen. Meines Erachtens ist damit ein Punkt erreicht, an dem der Staat viel zu weit in individuelle Freiheitsrechte eingreift. Das Gebirge ist ein Raum, in dem Autorität durchaus ihren Platz haben kann – sofern sie aufgrund von Erlebnissen und Erfahrungen erlangt und glaubhaft vermittelt werden kann. Autorität aufgrund eines staatlichen Erlasses kann es in den Bergen dagegen nicht geben. Schließlich ist nicht nur das Huhn frei, dorthin zu gehen, wo es will. Ob ich das Schild passiert habe? Wer weiß. Für meinen Teil jedenfalls denke ich, die richtige Entscheidung getroffen zu haben.


Reaktionen im bergundsteigen #118 / dialog

Die Kolumne von Tom Dauer in B&S 117 (S. 110) hat mich richtig erschreckt. Nicht weil hier ein Beitrag erschienen ist, der sich kritisch mit Artenschutz und Alpinsport auseinandersetzt, sondern weil hier nur zur Hälfte informiert wurde. Damit wird ohne Not eine Contra-Position zu Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes erzeugt. Das ist eine negative Stimmung wie zu Zeiten der Kletterverbote in Deutschland, was eigentlich überwunden sein sollte. Zur Sache: Auch wenn das Tourengebiet nicht genannt wird, so ist Tom ziemlich sicher im Rotwandgebiet unterwegs gewesen. Das ist eines der am stärksten besuchten Skitourengebiete in ganz Bayern.

Seit den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts ist der DAV dort bemüht, mit Aufklärung (Flyer, Poster, Schulungen, Pressearbeit) für ein sinnvolles und gutes Nebeneinander von Natursport und Artenschutz zu werben. In den neunziger Jahren wurden im Projekt „Skibergsteigen umweltfreundlich“ Lenkungsmaßnahmen auf freiwilliger Basis durchgeführt, um einerseits störungsfreie Rückzugsgebiete für Raufußhühner zu bewahren und andererseits ausreichend Tourenmöglichkeiten zu erhalten. Vom Landkreis wurde in Folge ein Schutzgebietsbetreuer angestellt, der Aufklärung vor Ort machte.

Viele tausend Euro sind von DAV und öffentlicher Hand in dieses regionale Vorhaben geflossen. All diese Bemühungen waren angesichts des immensen Besucherdrucks (das nahe München wächst jedes Jahr um 30.000 Einwohner!) und der offensichtlich damit verbundenen Unvernunft bzw. des Unwissens (29 % sind dort ohne jegliche Lawinenausrüstung unterwegs, vgl. Studie DAV Sekt. München) der Alpinsportler nicht von Erfolg gekrönt. Der Landkreis hat daher im Dezember 2021 die Notbremse gezogen und im Einvernehmen mit Alpenverein, Jagd, Bauern, Bergwacht etc. Flächen mit dem Status „Wildschutzgebiet“ ausgewiesen. Damit hat er eine rechtliche Handhabe (Bußgeld bis 5.000,- Euro) bei Personen, die sich an die bislang freiwilligen Regelungen nicht halten wollen und weiterhin „auf getüpfelten Wegen alter Karten“ unterwegs sind. Auf solche Sperrschilder dürfte Tom gestoßen sein. Aus meiner Sicht sicherlich keine schöne Maßnahme für den Alpinsport, jedoch im Sinne eines friedvollen Miteinanders in einem hoch frequentierten Gebiet eine leider notwendige Reaktion der unteren Naturschutzbehörde. Die Masse scheint nur strikte Verbote zu verstehen. Ich bin überzeugt, dass derartige Sperrungen nur verhindert werden können, wenn unter uns Skibergsteigern die allgemeine Meinung herrscht, dass wir nicht alles, was wir uns wünschen, ersehnen und suchen, auch machen müssen, sondern dass auch auf die schwächeren Lebewesen in unserer Mitwelt Rücksicht genommen werden muss. In diesem Sinne hat mich das Interview mit Rudi Kranabitter (B&S 117, S. 54) sehr angesprochen: „Ich konnte nur den Kopf schüteln – über den Hype, die Massen und vor allem über die Aggressivität, mit der hier in Europa inzwischen das Gelände benutzt wird.“

Kranabitter wirbt um Respekt und analytisches Vorgehen beim Aufenthalt in der alpinen Natur. Von einer Zeitschrift für Multiplikatoren wie es B&S ist, würde ich mir wünschen, dass verstärkt mit hinreichend ausführlichen Beiträgen im Sinne von Aufklärung und Wissensvermittlung für ein gutes Miteinander von Alpinsport und Natur- und Artenschutz geworben würde und nicht das Gegenteil. Das ist nach meinem Verständnis auch ein Stück weit journalistische Verantwortung der herausgebenden Alpinvereine.

Stefan Witty, DAV-Trainer B Skibergsteigen und Mitglied im DAV-Bundeslehrteam Naturschutz

Antwort des Autors:

Lieber Stefan Witty, dass dich meine Kolumne in Ausgabe #117 erschreckt hat, freut mich. Schließlich soll diese Rubrik aufrütteln und bestenfalls einen Dialog in Gang setzen. Zu folgenden Punkten würde ich gerne Stellung beziehen:

1. Die Kolumne ist eine journalistische Form, in der ein Autor seine Position darlegen darf, ohne auf Objektivität – ohnehin ein vager Begriff – achten zu müssen. Sie hat nicht die Aufgabe, ausgewogen zu informieren. Sie darf polemisch sein. Sie spiegelt nicht die Meinung der Redaktion wider. Gerade deshalb zeichnet es eine Redaktion aus, wenn sie unbequeme und nicht in ihr Leitbild passende Meinungsäußerungen erlaubt.

2. Die Bemühungen des DAV um ein „Nebeneinander von Natursport und Artenschutz“ im Mangfallgebirge und andernorts sind aller Ehren wert und ich habe sie nicht infrage gestellt. Infrage stelle ich aber, ob das Verhältnis zwischen Schutzmaßnahmen und Nutzungsmöglichkeiten angesichts der jüngsten Entwick- lungen noch im Gleichgewicht ist. Meiner Ansicht nach wird die Diskussion unter falschen Prämissen geführt. Dies drücken die Veröffentlichungen des Landkreises Miesbach bezüglich der Ausweisung von Wildschutzgebieten im Spätherbst 2021 aus, in denen eine Konfliktlinie zwischen Landwirten, Almbauern, Jägern und Förstern einerseits sowie den „Naturnutzervertretern des DAV“ andererseits gezogen wird. Als wären wir nicht alle Naturnutzer bzw. Teil derselben! Dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird, entzieht sich meinem Verständnis.

3. Du schreibst, dass jahrzehntelange Bemühungen um Aufklärung vor Ort „nicht von Erfolg gekrönt“ waren. Das ist für alle, die sich für einen Interessenausgleich unter den beteiligten Parteien engagieren, frustrierend. Meines Erachtens kann die Lösung aber nicht darin liegen, nun zu einem schärferen Schwert zu greifen. Damit ist, und das habe ich in meinem Text zum Ausdruck gebracht, die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht mehr gewahrt. Statt auf Verbote und Strafen zu setzen, sollte sich die Aufklärung andere Wege suchen.

4. „Die Masse scheint nur strikte Verbote zu verstehen“, ist eine steile These. Ohne mich, ohne dich, ohne jede Leserin und jeden Leser, gäbe es keine Masse. Siehe dazu meine Kolumne in diesem Heft.

5. Deine Vermutung, ich sei auf ein offizielles Sperrschild gestoßen – ein grün umrandetes Dreieck sowie der Hinweis auf das Betretungsverbot – und hätte dieses ignoriert, ist falsch. Das Schild, auf das ich mich beziehe, stammt nicht aus dem Schilderarsenal des Landratsamts. Ich vermute, dass hier Trittbrettfahrer am Werk waren, die sich ein eigenes Stück vom Naturkuchen reservieren wollen. Ein Schelm, wer an „jagdliche Nutzung“ denkt – deren Ausübende dank gelungener Lobbyarbeit ohnehin von allen Betretungsverboten ausgenommen sind.

6. Dass im Januar 2022 zwei Wildschutzgebietsschilder im Rotwandgebiet von Unbekannten abmontiert wurden, ist nicht die feine Art. Der Vorgang zeigt aber, dass inzwischen eine Aufrüstungsspirale in der Wahl der Mittel stattfindet. Die Androhung strafrechtlicher Konsequenzen und Bußgelder hat das Ihre dazu beigetragen. Der Verzicht auf sich bietende Möglichkeiten alpinen Unterwegsseins im Sinne des Tier- und Pflanzenwohls ist ein immer wichtiger werdendes Paradigma – er muss aber freiwillig passieren. Staatlich erzwungener Verzicht ist kontraproduktiv, weil er zum Gegenteil verleitet. Dies hat nichts mit dickschädliger Sturheit oder kindlichem Trotz zu tun, sondern, wie gesagt, mit dem Verhältnis zwischen kollektiver und individueller Freiheit, das immer wieder neu verhandelt werden muss.

Tom Dauer

Dem Autor der Kolumne ist völlig Recht zu geben, dass Bewegung und Erholung in der freien Natur einen sehr hohen Wert darstellen. Dazu zählt auch die Ausübung von vielerlei Sportarten. Auch der Verfasser dieses Artikels nutzt, wie viele andere, diese Freiheiten sehr gerne. Der Erholungs- und Naturraum Mangfallgebirge wird in den letzten Jahren an bestimmten Tagen regelrecht überrannt. Dies kann mit Zahlen aufgrund von dokumentierten Beobachtungen aus dem Gelände belegt werden.

Vielfach haben wir es hier mit Sportlerinnen und Sportlern zu tun, die sich dem Bergsport erst neuerdings zugewendet haben und denen es an Sachkenntnis über schützenswerte Arten und allgemeine Gepflogenheiten am Berg noch fehlt. Ortsansässige weichen diesem Ansturm oft in entlegenere und vielfach problematischere Gebiete aus. Bergsport und Tourismus sind aber mfür unsere Region enorm wichtig, jedoch müssen diese Aktivitäten in geregelte Bahnen gelenkt werden, um unser größtes Kapital – nämlich unsere Natur – zu bewahren.

Wildtieren, die ihren Lebensraum mit den Sportlern teilen, wie z. B. den Birkhühnern als Schirmart, geht es in letzter Zeit ziemlich schlecht. Auch das wurde mit Zahlen ausreichend dokumentiert. Bei uns liegt dies nicht am Lebensraum – der ist nämlich noch überwiegend sehr gut –, sondern an der hohen Frequenz an Störungen, vor allem im Winter. Zu dieser Zeit kämpfen die Tiere täglich ums Überleben. Lassen Sie mich dies mit einem Bild verdeutlichen: Wie würden Sie sich bei -10 °C und bei ausschließlich energiearmen Fichtennadeln als karger Kost fühlen, wenn st

ündlich von morgens bis abends, und neuerdings zunehmend auch bei Nacht, jemand durch ihr Schlafzimmer marschiert? Oder wenn die Tiere im Frühjahr bei der Balz so oft gestört werden, dass es mit dem Nachwuchs dann sehr schlecht ausschaut? Mensch und Natur haben ihre Rechte. Der Mensch als zurechnungsfähiges Lebewesen hat aber auch Pflichten. Der Stärkere nimmt auf die Schwächeren Rücksicht. Sonst kommen diese unter die Räder. Ich wurde kürzlich von einer Fernsehredakteurin gefragt, ob ich mich als Vertreter der unteren Naturschutzbehörde über die Ausweisung der Wildschutzgebiete im Rotwandgebiet freue. Meine Antwort hierzu lautete: Nein. Tatsächlich macht es mich betroffen, dass die Situation derart eskaliert ist, so dass uns keine andere Wahl mehr geblieben ist, als diese Wildschutzgebiete auszuweisen, um das Überleben der Wildtiere überhaupt noch zu ermöglichen.

Solche Schutzgebiete machen allerdings nur dann einen Sinn, wenn die Einhaltung der Regeln auch überwacht wird. Deshalb nun hoheitliche Ranger. Sehr professionelle Kollegen. Ohne dieses „Aufpassen“ verstehen nämlich diejenigen Erholungssuchenden die Welt nicht mehr, die sich an Regeln halten, während Rücksichtslose in schier endloser Reihe in die Schongebiete laufen. Das sind leidvolle Erfahrungswerte aus dem Mangfallgebirge in den letzten Jahren. Freiwillige Regelungen nicht einhalten? Der Autor der Kolumne kokettiert mit so einem Verhalten und fordert indirekt sogar dazu auf. Damit schließt sich der Kreis. Und: Die Bayerischen Alpen als „rechtsfreier Raum“? Da kann man schon sehr nachdenklich werden. Wir werden weiter informieren und aufklären und auch mal ein- greifen, wenn es nicht mehr anders geht. Mit den lokalen Akteuren arbeiten wir auf breiter Basis zusammen und bilden Allianzen zum Schutz unserer Natur, aber auch, um die Möglichkeit des Bergsports in unserer Region zu erhalten. Polarisieren ist nicht unsere Profession. Wir setzen uns ein für Mensch und Natur.

Josef Faas, untere Naturschutzbehörde, Vertreter des fachlichen Naturschutzes am Landratsamt Miesbach, Bayern

Antwort des Autors:

Sehr geehrter Herr Faas, ich habe in meiner Antwort auf Herrn Wittys Leserbrief meine Position nochmals dargelegt, möchte aber zu Ihrem Schreiben ergänzen:

1. Ich bestreite in meiner Kolumne nicht, dass der Mensch als Teil der Natur auch Pflichten hat. Sie strafrechtlich einzufordern, halte ich in diesem konkreten Fall für verkehrt.

2. Ich bestreite in meiner Kolumne nicht, dass Ihre Rangerkollegen professionell agieren. Ich finde, dass die ihnen eingeräumten Rechte zu weit gehen.

3. Ich fordere in meiner Kolumne nicht dazu auf, freiwillige Regelungen nicht einzuhalten. Ich fordere dazu auf, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen. Ich selbst vermeide das Betreten ausgewie- sener Ruhezonen und ziehe mich in andere Habitate zurück. 4. Ich habe die Bayerischen Alpen nicht als rechtsfreien Raum bezeichnet, wie von Ihnen suggeriert. Ich habe geschrieben, dass Autorität nicht staatlich erlassen werden kann.

Mit herzlichen Grüßen Tom Dauer

Erschienen in der
Ausgabe #117 (Winter 21-22)

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