
bergundsteigen #119 ist da!
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Neuesten Kommentare
Die REGA Gönnerschaft greift auch, wenn die Rettung/Bergung durch Air Zermatt / Air Glacier durchgeführt wird. Im umgekehrten Fall ebenfalls.
Danke, gründlich, informativ, spannend.
Die Rega zahlt ihren Gönnern auch Rettungen die durch die Air Zermatt, Air Glaciers und AP3 ausgeführt werden. Nur Rettungen durch AAA, welche in Birrfeld AG stationiert sind werden nicht übernommen.
Die obigen Angaben gelten nicht für die Schweiz. In der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung ("Krankenkasse") inkl. Unfalldeckung sind lediglich 50% der Transportkosten bis max. CHF 500 resp. 50% der Rettungskosten bis max. CHF 5000 versichert. Angestellte mit mehr als 8 Wochenstunden müssen vom Arbeitgeber auch für Nichtberufsunfälle versichert werden, hier lässt sich in den AGBs der betreffenden Versicherung prüfen, ob allenfalls eine höhere Deckung bei Unfall besteht. Die Mitgliedschaft beim SAC beinhaltet keinerlei Versicherungsdeckung. Vorsicht mit der REGA-Gönnerschaft: Diese ist keine Versicherung, sondern eben wie der Name schon sagt, ein Gönnerbeitrag. Im Falle eines REGA-Einsatzes kann die REGA auf freiwilliger Basis auf eine Rechnungsstellung verzichten, muss aber nicht. Im Wallis und in Teilen des Berner Oberlandes wird die Luftrettung hauptsächlich von der Air Zermatt resp. der Air Glaciers abgedeckt, hier greift die REGA-Gönnerschaft gar nicht. Es empfiehlt sich deshalb unbedingt eine zusätzliche Versicherung. Ich selbst bin mit CHF 65 Jahresprämie versichert: Weltweit unlimitiert für eine Rettung inkl. allfälliger Repatriierung und bis CHF 30'000 für eine Such- und Bergungsaktion.