
bergundsteigen #131 (Sommer 25): Ganze Ausgabe
Wie häufig sind ehrenamtliche Tourenführerinnen bzw. ihre männlichen Kollegen mit dem Strafrecht konfrontiert? So lautet eine häufig gestellte Frage an uns. „Sehr selten. In den letzten 25 Jahren ist es beispielsweise im Rahmen von organisierten Vereinstouren des Österreichischen Alpenvereins zu einer einzigen Verurteilung wegen ‚Gefährdung der körperlichen Sicherheit‘ und‚ fahrlässiger Körperverletzung‘ gekommen. Damals, 1995, hat ein Lehrwart im Rahmen einer Jugendleiter-Ausbildung drei Kursteilnehmer (17/17/18 Jahre alt) bei starkem Nebel zurückgelassen und die Skitour bis zum Gipfel fortgesetzt. Die drei verloren die Orientierung und biwakierten notdürftig in einem Holzverschlag knapp unterhalb des Gipfels, wo sie um 03:00 Uhr nachts von der Bergrettung unverletzt, eine Teilnehmerin mit leichter Unterkühlung, aufgefunden wurden. Der Ausbilder wurde zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Schilling verurteilt.“