Staatsanwaltschaft warnt vor gebrauchten Lawinenrucksäcken, Mammut kontert
Vor einer Woche veröffentlichte die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis die Resultate eines richterlichen Gutachtens, bei dem die Umstände eines tödlichen Lawinenunglücks aus dem Jahr 2021 untersucht wurden. Sie warnt davor, dass bei gewissen Lawinenrucksack-Modellen die Gefahr besteht, dass der Airbag-Ballon abreisst. Mammut hält die veröffentlichen Testresultate für irreführend und sieht sich zu einer Stellungnahme verpflichtet.
Staatsanwaltschaft spricht Warnung aus
Auch wenn gemäss Verfahrensstand der Kausalzusammenhang zwischen der Widerstandskraft der Befestigungen, die den Lawinenrucksack mit dem Ballon verbinden, und dem Tod des Opfers nicht erwiesen sei, warnt die Staatsanwaltschaft davor, dass bei gebrauchten Lawinenrucksäcken des Typs Mammut Airbag 3.0 Light Protection 2017 die Gefahr bestehe, dass der Airbag-Ballon abreisse.
Gebrauch reduziert Widerstandskraft
Die Staatsanwaltschaft richtet ihre Pressemitteilung an die Benutzerinnen und Benutzer der Lawinenrucksäcke Mammut Airbag 3.0 Light Protect Modell 2017, um diese darauf aufmerksam zu machen, dass die Widerstandskraft der Befestigung stark abnehme, sobald diese Rucksäcke gebraucht und somit Faktoren wie Sonne oder Feuchtigkeit ausgesetzt würden, die sie verminderten.
„Es ist nicht möglich, die Abnahme der Widerstandskraft nach der Anzahl der Verwendungen zu bestimmen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein solches Problem auch bei Airbag Rucksäcken anderer Marken, mit einer ähnlichen Konzeption, besteht“, so das Communiqué.
Mammut: Test bei unzulässigem Prüfinstitut
Die Herstellerin des betroffenen Airbag-Systems hält die veröffentlichten Testresultate für irreführend und sieht sich deshalb in der Pflicht, die Faktenlage richtigzustellen. So weist Mammut darauf hin, dass das weltweit einzige zugelassene Prüfinstitut für Lawinenairbag-Rucksäcke und -Systeme der TÜV Süd in Deutschland sei.
„Im Wissen um diesen Umstand, hat die Staatsanwaltschaft dennoch die französische Ski und – Bergführerschule ENSA mit der Durchführung der Tests beauftragt, welche weder spezialisiert noch zugelassen ist für die Ausarbeitung von Tests an Airbag-Systemen“»”, präzisiert Mammut.
Die Bergsportausrüsterin unterstreicht, dass die Walliser Staatsanwaltschaft explizit darauf hinweist, dass es keinen Kausalzusammenhang zwischen dem „äusserst zu bedauernden Todesfall“»” und einem „vermeintlichen Verfehlen der Funktionsweise des Lawinenrucksacks“»” gebe. Dementsprechend werde auch keine Anklage gegen das Unternehmen erhoben und es würden auch keine rechtlichen Schritte gegen Mitarbeitende eingeleitet.
Mammut ortet Kompetenzüberschreitung
Mammut kritisiert weiter die Tatsache, dass ihr die Untersuchungsergebnisse erst zeitgleich mit dem Versand des Communiqués mitgeteilt und kein Dialog gesucht wurde. „Die Staatsanwaltschaft ist keine Marktaufsichtsbehörde und übernimmt eine Funktion, die nicht zu ihren Kompetenzen gehört.“»”
Das Mammut Removable Airbag System 3.0 sei im Jahr 2022 von besagter Schweizer Marktaufsichtsbehörde geprüft worden. „Die Kontrolle hat ergeben, dass das Produkt in den von der Marktaufsichtbehörde geprüften Aspekten den rechtlichen Anforderungen entspricht“, so Mammut.
Komplette Stellungnahme von Mammut:
Das Wichtigste in Kürze:
- Alle Mammut Airbag-Systeme werden im weltweit einzigen zugelassenen Prüfinstitut für Airbags, dem TÜV Süd, gemäss DIN EN 16716-2017 geprüft und zertifiziert. Die Mammut Airbag-Systeme bestehen diese Normtests und übertreffen die gesetzlichen Anforderungen deutlich.
- Nach einem tödlichen Lawinenunglück in Nendaz 2021 haben die Behörden den Unfallhergang untersucht.
- Am Mittwoch, 9. November hat die Staatsanwaltschaft in einem Communiqué veröffentlicht, dass keine rechtlichen Schritte gegen Mammut eingeleitet werden.
- Trotzdem veröffentlichte die Staatsanwaltschaft im besagten Communiqué falsche Aussagen und Testresultate eines nicht zugelassenen Testlabors bezüglich gebrauchten Airbag-Systemen und diskreditiert damit die Marke Mammut zu Unrecht.
- Mammut wurde nicht in die von der Staatsanwaltschaft beauftragen Tests mit einbezogen und konnte somit auch nicht auf offensichtliche Unregelmässigkeiten der Tests hinweisen. Die Testresultate wurde Mammut erst kurz darauf, am 9.11.2022 um 10.00 Uhr, zur Verfügung gestellt – weniger als 30 Minuten vor der Veröffentlichung des Communiqués.
- Mammut sieht sich deshalb in der Pflicht, die Faktenlage richtigzustellen, nicht nur im Interesse von Mammut und ihren Mitarbeitenden, sondern für die gesamte Outdoorbranche.
- Mammut stellt das Vorgehen und die Kommunikation der Staatsanwaltschaft in Frage und kann die Ergebnisse der von ihr in Auftrag gegebenen Analyse weder bestätigen noch nachvollziehen.